Behörde · 8. April 2026 · 6 Min Lesezeit

Baubewilligung in Wien: Welche Einreichung wann nötig ist

Anzeigepflichtig, bewilligungspflichtig oder frei? Der Überblick zur Wiener Bauordnung und der MA 37.

In Wien regelt die Bauordnung, welche Vorhaben bewilligt werden müssen. Zuständig ist die MA 37 (Baupolizei).

Drei Kategorien

  • Bewilligungspflichtig: Neubau, Zubau, Aufstockung, tragende Eingriffe – braucht eine Baubewilligung.
  • Anzeigepflichtig: kleinere Vorhaben, die nur gemeldet werden müssen.
  • Bewilligungsfrei: z. B. viele Innenausbauten ohne Eingriff in die Statik.

Die Rolle des Baumeisters

Für bewilligungspflichtige Bauten brauchen Sie planungs- und einreichbefugte Fachleute. Der Baumeister erstellt die Einreichpläne und begleitet das Verfahren.

Nie ohne Bewilligung bauen: Schwarzbauten können zu Abriss, Strafen und Problemen beim Verkauf führen.
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