Was macht einBaumeister?
Der Baumeister ist der Allrounder mit den weitesten Befugnissen am Bau. Er darf planen, berechnen, einreichen, ausführen und die Bauleitung übernehmen – vom Keller bis zum Dach.
In Österreich ist „Baumeister" ein gesetzlich geschützter, konzessionierter Gewerbeberuf. Wer die Baumeisterbefugnis besitzt, vereint Kompetenzen, die sonst auf mehrere Berufe verteilt sind: Er darf Hochbauten planen, statisch vorbemessen, bei der Behörde einreichen, die Ausführung leiten und Bauarbeiten auch selbst durchführen. Damit ist er für viele Bauherren der zentrale Ansprechpartner für das gesamte Projekt.
Der Baumeister ist planungs-, ausführungs- und bauleitungsbefugt – diese Kombination macht ihn am Bau einzigartig.
Die zentralen Aufgaben im Überblick
Entwurf & Planung
Erstellung von Vorentwurf, Einreich- und Polierplänen für Wohn- und Gewerbebauten.
Statische Bemessung
Vorbemessung tragender Bauteile; bei komplexen Bauten in Abstimmung mit dem Statiker.
Einreichung & Bewilligung
Einreichung bei der Baubehörde (in Wien MA 37), Begleitung bis zur Baubewilligung.
Kalkulation & Massenermittlung
Berechnung von Baukosten, Erstellung von Leistungsverzeichnissen und Kostenvoranschlägen.
Ausschreibung & Vergabe
Ausschreibung der Gewerke, objektiver Angebotsvergleich, Vergabeempfehlung.
Örtliche Bauaufsicht
Koordination der Professionisten, Termin-, Kosten- und Qualitätskontrolle auf der Baustelle.
Normen & Sicherheit
Einhaltung von ÖNORMEN, Bauordnung und Arbeitssicherheit (Baustellenkoordination).
Abnahme & Gewährleistung
Mängelfeststellung, Bauabnahme, Dokumentation und Sicherung Ihrer Ansprüche.
Baumeister, Architekt oder Generalunternehmer?
Diese drei werden oft verwechselt – sie haben jedoch unterschiedliche Schwerpunkte:
- Architekt: Schwerpunkt auf Entwurf, Gestaltung und Planung. Er führt in der Regel nicht selbst aus und übernimmt keine gewerbliche Bauleitung im baumeisterlichen Sinn.
- Baumeister: Plant und baut. Er deckt Planung, Einreichung, Kalkulation, Ausführung und Bauleitung ab – ideal für klassische Wohnbauten.
- Generalunternehmer (GU): Übernimmt die gesamte Ausführung zu einem Fixpreis und koordiniert alle Subunternehmer. Oft ist der GU selbst ein Baumeisterbetrieb.
Wann brauchen Sie einen Baumeister?
- Bei jedem Neubau eines Wohnhauses – für Einreichung und Bauleitung.
- Bei Kernsanierungen und tragenden Eingriffen (Mauerdurchbrüche, Deckenöffnungen).
- Bei Zubauten, Aufstockungen, Dachausbau – überall, wo die Statik betroffen ist.
- Wenn Sie eine unabhängige Kostenkontrolle und Abnahme wünschen.
Sie sind unsicher, welche Leistung Ihr Projekt braucht? Schildern Sie uns Ihr Vorhaben – wir beraten Sie unverbindlich.