Recht · 6. Februar 2026 · 6 Min Lesezeit

Gewährleistung, Mängel & Bauabnahme – Ihre Rechte

Wer haftet wie lange, wie nimmt man richtig ab und was tun bei Baumängeln?

Die Bauabnahme ist einer der wichtigsten Momente am Bau – hier werden Mängel dokumentiert und Fristen ausgelöst.

Gewährleistung

Für Bauleistungen gilt in Österreich grundsätzlich eine Gewährleistungsfrist von drei Jahren ab Übergabe. Mängel sollten rasch und schriftlich gerügt werden.

Richtig abnehmen

  • Protokoll führen, jeden Mangel festhalten
  • Restzahlung bis zur Mängelbehebung einbehalten (Deckungsrücklass)
  • Im Zweifel einen Sachverständigen beiziehen
Nie unter Druck abnehmen: Wer ohne Mängelliste unterschreibt, verschenkt seine stärkste Verhandlungsposition.
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